Gesundheit & Pflege
Auslandskrankenversicherung: Sorgenfreie Reisen weltweit!
Auch im Urlaub immer bestens versorgt
- Privatpatient im Ausland
- Weltweite Geltung rund um die Uhr
- Keine Selbstbeteiligung
Auch im Urlaub immer bestens versorgt
Wer sorgenfrei in den Urlaub fahren will, sollte sich vorher über eine gute Notfall-Absicherung im Ausland Gedanken machen. Mit der Krankenversicherung für Auslandsreisen wird Ihnen eine ausgezeichnete medizinische Versorgung gesichert. Diese ist weltweit und rund um die Uhr gültig. Ein pauschaler Jahresvertrag im Rahmen Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel für beliebig viele Reisen mit einer maximalen Reisedauer bis zu 56 Tage pro Reise.
Die Kosten für eine ambulante Heilbehandlung, ärztlich verordnete Medikamente, Verbandmittel, Hilfsmittel infolge eines Unfalls, schmerzstillende und stationäre Behandlungen werden dabei zu 100 % gedeckt. Wir finden für Sie die ideale Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt damit Sie Ihren Urlaub sorgenlos genießen können.
„Bei mehr als 75 Prozent unserer Kunden können wir das Preis-/Leistungsverhältnis deutlich optimieren“
Tipps & Produktinformationen
In welcher Höhe sollte ich die Pflegeversicherung abschließen?
Ab einer Einstufung in Pflegestufe 3 müssen Sie im Falle einer stationären Pflege im Durchschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 3.500 € pro Monat rechnen. Der Wohnort und das gewählte Pflegeheim bestimmen dabei die Kosten.
Eine Mindestabsicherung in Höhe von 1.500 € monatlich bzw. 50 € täglich ist daher äußerst sinnvoll, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung dabei den Anteil von etwa 1.500 € im Monat übernimmt.
Wovon hängt die Höhe des Beitrages der Pflegeversicherung ab?
Die Höhe der gewünschten Absicherung und Ihr Alter bei Vertragsabschluss sind entscheidend für zur Bestimmung der Beitragshöhe für eine Pflegezusatzversicherung. Das Geschlecht spielt generell keine Rolle.
Ihr Gesundheitszustand kann ebenso Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Es ist daher sinnvoll eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Denn hierbei gilt, je früher, desto günstiger ist der Beitrag.
In welchen Fällen erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Um die vereinbarten Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zu erhalten, benötigen Sie ein Attest, welches Ihnen die Pflegebedürftigkeit nachweist. Diese wird in drei Stufen gegliedert und muss von einem Arzt festgestellt werden. Je nach vereinbartem Tarif kann bereits bei einer Einstufung in die Pflegestufe 1 die versicherte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt werden. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Zahlung der Leistung allerdings erst ab einer Einstufung in die Pflegestufe 3.