Gesundheit & Pflege
Pflegezusatzversicherung: Zukunftssicherung für Sie & Familie
Eine Sorge weniger in einer schwierigen Zeit
- Tagegeldsatz ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit
- Leistungen bei Demenz wählbar
- Zahlung des Tagesgelds, egal ob Pflege zu Hause oder im Pflegeheim
Eine Sorge weniger in einer schwierigen Zeit
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung erhalten Sie lebenslangen Versicherungsschutz und exzellente Pflegeleistungen speziell nach Ihrer Wahl. Die Versicherung schließt Ihre persönlichen Versorgungslücken und garantiert Ihnen finanzielle Unabhängigkeit für die Pflege.
Einen individuell vereinbarten Tagegeldsatz erhalten Sie ohne Verzögerung ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Darüber hinaus können Sie Ihr Tagegeld ohne Kostennachweis für Ihre Gesundheitspflege und unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten frei verwenden. Finden Sie Ihre perfekte Absicherung im Fall einer Pflegezeit und vermeiden Sie dadurch zusätzliche Sorgen.
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Tipps & Produktinformationen
In welcher Höhe sollte ich die Pflegeversicherung abschließen?
Ab einer Einstufung im Pflegegrad 5 müssen Sie im Falle einer stationären Pflege im Durchschnitt mit Gesamtkosten in Höhe von mindestens 3.500 € – 4.000 € pro Monat rechnen. Der Wohnort und das gewählte Pflegeheim bestimmen dabei die Kosten.
Eine Mindestabsicherung in Höhe von 1.500 € monatlich bzw. 50 € täglich ist daher äußerst sinnvoll. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt derzeit einen Anteil i.H.v. ca. 2.000 € im Monat.
Wovon hängt die Höhe des Beitrages der Pflegeversicherung ab?
Die Höhe der gewünschten Absicherung und Ihr Alter bei Vertragsabschluss sind entscheidend für zur Bestimmung der Beitragshöhe für eine Pflegezusatzversicherung. Das Geschlecht spielt generell keine Rolle.
Ihr Gesundheitszustand kann ebenso Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Es ist daher sinnvoll eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Denn hierbei gilt, je früher, desto günstiger ist der Beitrag.
In welchen Fällen erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Um die vereinbarten Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zu erhalten, benötigen Sie ein Attest, welches Ihnen die Pflegebedürftigkeit nachweist. Diese wird in fünfs Pflegegraden unterteilt und muss von einem Arzt festgestellt werden. Je nach vereinbartem Tarif kann bereits bei einer Einstufung in den Pflegegrad 1 die versicherte Leistung aus der Pflegezusatzversicherung ausbezahlt werden. Bei manchen Versicherungen erfolgt die Zahlung der Leistung allerdings erst ab einer Einstufung in anderen Pflegegrad.